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Ratgeber

Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt erklärt (Stand November 2026)

Redaktion DocKraichgau · Stand: 03.11.2026

Wenn ein Angehöriger oder Sie selbst im Alltag Unterstützung brauchen, ist ein Pflegegrad der Schlüssel zu Leistungen der Pflegeversicherung – etwa Pflegegeld, ambulante Pflege oder Tagespflege. So gehen Sie vor.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse. Der Antrag kann formlos gestellt werden – ein Anruf, eine E-Mail oder ein kurzes Schreiben genügt. Das Antragsformular wird Ihnen dann zugeschickt.

Wichtig: Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Warten Sie also nicht, bis alle Unterlagen vollständig sind.

Schritt 2: Die Begutachtung vorbereiten

Bei gesetzlich Versicherten prüft der Medizinische Dienst den Pflegebedarf, bei Privatversicherten Medicproof. Meist findet die Begutachtung zuhause statt. Bewertet wird, wie selbstständig die Person in sechs Bereichen ist – darunter Mobilität, geistige Fähigkeiten, Selbstversorgung und Gestaltung des Alltags.

  • Führen Sie einige Tage vorher ein Pflegetagebuch: Wobei wird geholfen, wie oft, wie lange?
  • Legen Sie Arztbriefe, Medikationsplan und Klinikberichte bereit.
  • Seien Sie als Angehörige oder Angehöriger dabei. Viele Betroffene zeigen sich beim Termin selbstständiger, als sie im Alltag sind.

Schritt 3: Bescheid und Pflegegrad

Nach heutigem Recht entscheidet die Pflegekasse in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Je nach Punktzahl im Gutachten wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 festgestellt. Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und das Gutachten anfordern.

Geplante Änderungen durch die Pflegereform

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Entwurf für eine Pflegereform beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden – die Pläne können sich also noch ändern. Vorgesehen ist unter anderem ab Januar 2027:

  • höhere Punktschwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 bei Neuanträgen,
  • Wegfall des monatlichen Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1,
  • Bestandsschutz: Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll ihn wegen der neuen Schwellen nicht verlieren,
  • eine vorübergehende Aussetzung der 25-Tage-Frist für Bescheide.

Lassen Sie sich zum aktuellen Stand beraten, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Kostenlose Beratung in der Region

Neutrale Beratung erhalten Sie bei den Pflegestützpunkten der Landkreise – im Kraichgau sind das vor allem die Stützpunkte im Landkreis Karlsruhe, im Rhein-Neckar-Kreis, im Landkreis Heilbronn und im Enzkreis. Außerdem haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch Ihre Pflegekasse.

Passende Anbieter für ambulante Pflege, Tagespflege und Betreuung finden Sie unter Pflege und Betreuung im Kraichgau. Hilfsmittel wie Rollatoren oder Pflegebetten gibt es bei Sanitätshäusern in der Region.

Passende Anbieter finden

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