Eine Krone, eine Brücke oder ein Implantat kann schnell teuer werden. Wie viel Sie selbst zahlen, hängt auch davon ab, wie regelmäßig Sie in den vergangenen Jahren zur Vorsorge gegangen sind. Das unscheinbare Bonusheft ist dabei bares Geld wert.
Festzuschuss: So viel zahlt die Kasse
Für Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Festzuschuss. Er richtet sich nach dem Befund, nicht nach der gewählten Versorgung, und beträgt:
- 60 Prozent der Kosten der sogenannten Regelversorgung,
- 70 Prozent, wenn Sie die regelmäßige Vorsorge fünf Jahre lang im Bonusheft nachweisen,
- 75 Prozent bei zehn Jahren lückenloser Vorsorge.
Eine einmalige Lücke innerhalb von zehn Jahren ist unschädlich. Wählen Sie eine aufwendigere Versorgung als die Regelversorgung, etwa ein Implantat, bleibt der Festzuschuss gleich – die Mehrkosten tragen Sie selbst.
Was ins Bonusheft gehört
Erwachsene benötigen einen Eintrag pro Kalenderjahr, Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren einen Eintrag pro Kalenderhalbjahr. Lassen Sie sich jeden Kontrolltermin bestätigen und bewahren Sie das Heft gut auf.
Bei geringem Einkommen kann ein Anspruch auf einen erhöhten Festzuschuss bestehen. Fragen Sie dazu Ihre Krankenkasse.
Heil- und Kostenplan
Vor jedem Zahnersatz erstellt Ihre Zahnarztpraxis einen Heil- und Kostenplan. Diesen reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein, bevor die Behandlung beginnt. Sie sehen darin genau, welchen Anteil die Kasse übernimmt und was Sie selbst zahlen. Bei hohen Eigenanteilen können Sie eine zweite Meinung einholen.
Vorsorge, die die Kasse zahlt
- Kontrolluntersuchung zweimal im Jahr
- Entfernung von Zahnstein einmal im Jahr
- für Kinder und Jugendliche: Individualprophylaxe und Versiegelung der großen Backenzähne
Die professionelle Zahnreinigung ist für Erwachsene meist eine Privatleistung. Viele Krankenkassen beteiligen sich aber daran – ein Anruf bei Ihrer Kasse lohnt sich.
Eine Übersicht über Praxen in Ihrer Nähe finden Sie unter Zahnärzte und Kieferorthopäden im Kraichgau. Einige Praxen bieten zusätzlich einen DocBonus an.