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Ratgeber

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie: Was Sie zur Heilmittelverordnung wissen sollten

Redaktion DocKraichgau · Stand: 03.11.2026

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie zählen zu den sogenannten Heilmitteln. Mit einer ärztlichen Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den Großteil der Kosten. Damit alles reibungslos klappt, sollten Sie ein paar Regeln kennen.

Fristen: Nicht zu lange warten

Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Ist auf der Verordnung ein dringlicher Behandlungsbedarf angegeben, verkürzt sich die Frist auf 14 Tage. Wird die Frist versäumt, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

Tipp: Rufen Sie möglichst noch am Tag der Verordnung bei einer Praxis an. Gerade bei Physiotherapie und Logopädie gibt es vielerorts Wartezeiten.

Zuzahlung

Erwachsene zahlen pro Verordnung 10 Euro plus 10 Prozent der Behandlungskosten selbst. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Wer im Jahr mehr als 2 Prozent seines Bruttoeinkommens für Zuzahlungen ausgibt – bei chronisch Kranken 1 Prozent –, kann sich bei seiner Krankenkasse befreien lassen. Bewahren Sie dafür alle Quittungen auf.

Hausbesuch

Wenn Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können, kann die Ärztin oder der Arzt einen Hausbesuch verordnen. Das muss auf der Verordnung vermerkt sein. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach, ob die Praxis Hausbesuche in Ihrem Ort anbietet.

Termine absagen

Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie möglichst früh ab – viele Praxen verlangen bei Absagen unter 24 Stunden ein Ausfallhonorar, das die Kasse nicht übernimmt.

Welche Therapie ist die richtige?

  • Physiotherapie – nach Verletzungen und Operationen, bei Rückenschmerzen, Gelenkbeschwerden oder neurologischen Erkrankungen.
  • Ergotherapie – wenn alltägliche Fähigkeiten eingeschränkt sind, etwa nach einem Schlaganfall, bei Demenz oder bei Entwicklungsverzögerungen von Kindern.
  • Logopädie – bei Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen.
  • Podologie – medizinische Fußpflege, unter anderem beim diabetischen Fußsyndrom.

Wie die Therapie verordnet wird, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Bei Fragen zur Fortsetzung einer Behandlung sprechen Sie mit Ihrer Therapiepraxis – sie kennt Ihren Verlauf am besten.

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