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Ratgeber

Pflegereform 2027: Was geplant ist und was das für Sie bedeutet

Redaktion DocKraichgau · Stand: 04.11.2026

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die bisherigen Leistungen (Stand 01.01.2026).

Geplante Änderungen

Pflegereform geplant ab 1. Januar 2027 (Kabinettsentwurf vom 30.09.2026, noch nicht beschlossen): Pflegegeld als „Entlastungsbudget“ 380 / 630 / 890 / 1.080 €, Sachleistungen 890 / 1.590 / 2.090 / 2.530 €, statt Entlastungsbetrag ein „Sozialraumbudget“ von 175 € (nur Pflegegrad 2 bis 5), statt 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein „Überbrückungsbudget“ von 2.285 € im Jahr. Bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag entfallen. Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll ihn wegen der neuen Regeln nicht verlieren.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Anträge nicht aufschieben: Für Neuanträge gilt grundsätzlich das Recht zum Zeitpunkt des Antrags.
  • Entlastungsbetrag nutzen: Angesparte Beträge rechtzeitig einsetzen (so geht’s).
  • Beraten lassen: Die Pflegestützpunkte kennen den aktuellen Stand.

Wir aktualisieren diesen Artikel und alle Beträge auf DocKraichgau, sobald das Gesetz beschlossen ist.

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