Pflegebedürftige, die zu Hause leben, erhalten ab Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat. Er wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Angebote erstattet.
Wofür Sie ihn einsetzen können
- Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung durch anerkannte Anbieter
- Betreuungsgruppen, zum Beispiel für Menschen mit Demenz
- Eigenanteile bei Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege
- bei Pflegegrad 1 auch Leistungen eines Pflegedienstes (Grundpflege)
So funktioniert die Abrechnung
Der Anbieter muss nach Landesrecht anerkannt sein. Sie bezahlen die Rechnung und reichen sie bei der Pflegekasse ein, oder Sie unterschreiben eine Abtretung, dann rechnet der Anbieter direkt ab.
Nicht verfallen lassen
Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Danach verfallen sie.
Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung im Kraichgau finden Sie im PflegeplatzRadar (Filter „Alltagshilfe“).
Pflegereform geplant ab 1. Januar 2027 (Kabinettsentwurf vom 30.09.2026, noch nicht beschlossen): Pflegegeld als „Entlastungsbudget“ 380 / 630 / 890 / 1.080 €, Sachleistungen 890 / 1.590 / 2.090 / 2.530 €, statt Entlastungsbetrag ein „Sozialraumbudget“ von 175 € (nur Pflegegrad 2 bis 5), statt 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein „Überbrückungsbudget“ von 2.285 € im Jahr. Bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag entfallen. Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll ihn wegen der neuen Regeln nicht verlieren.